Ausbildung von Anwärterinnen und Anwärtern des Lehramts für Sonderpädagogik in inklusiven Kontexten gem. APVO-Lehr § 7 Absatz 5 Satz 4 sowie DB zu § 7 der APVO-Lehr
Lüneburg, August 2022
Das Studienseminar Lüneburg für das Lehramt für Sonderpädagogik strebt an, dass die LiVD mindestens ein Viertel ihres Ausbildungsunterrichts in allgemeinen Schulen bzw. in inklusiven Kontexten absolvieren. Die Ausbildung kann auch in vollem Umfang an der allgemeinen Schule erfolgen, sofern eine sonderpädagogische Ausbildung in beiden Förderschwerpunkten der LiVD sichergestellt ist. Dies ist der Fall, wenn eine Förderschullehrerin oder ein Förderschullehrer an der allgemeinen Schule tätig ist und die Rolle einer betreuenden Lehrkraft übernimmt. Außerdem muss gewährleistet sein, dass durch die Zusammensetzung der Schülerschaft in den Lerngruppen, in denen Ausbildungsunterricht erteilt wird, ausreichende Praxiserfahrungen in den jeweiligen sonderpädagogischen Schwerpunkten in Förderung und Prävention und in der Realisierung gemeinsamer Bildung und Erziehung von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Beeinträchtigungen gesammelt werden können. Insbesondere in den Förderschwerpunkten Sprache, Lernen sowie Emotionale und soziale Entwicklung ist die Prävention Teil des Aufgabenfeldes der Förderschullehrerinnen und Förderschullehrer in inklusiven Kontexten. Daher ist es im Ausbildungsunterricht nicht immer erforderlich, dass Schülerinnen und Schüler mit einem festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in der jeweiligen Lerngruppe unterrichtet werden
Als allgemeine Schulen gelten alle allgemeinbildenden Schulen außer Förderschulen bzw. Förderzentren.
Für ausführliche Informationen zur Organisation, Prüfung in inklusiven Kontexten und der Zusammenarbeit folgen Sie dem Link zu unserer Broschüre zur Ausbildung von LiVD in inklusiven Kontexten