Hospitationen

Diese Webseite soll erläuternde Hinweise geben, die dabei helfen sollen, die Pflichthospitationen (bei gemeinsamen Unterrichtsbesuchen und bei Fachseminarleitern) zu organisieren:

Hospitationen bei Gemeinsamen Unterrichtsbesuchen (GUB) gem. §7(8),Satz 2 APVO-Lehr
Jede LiVD hospitiert im 1. Ausbildungshalbjahr mindestens 2x in einem Unterrichtsbesuch gem. §7(8),Satz 2 APVO-Lehr einer anderen LiVD. Sollte sich nur eine Hospitation dieser Art organisieren lassen, kann die 2. Hospitation auch in einem Unterrichtsbesuch mit Kurzvorbereitung stattfinden.
Die Hospitierenden sprechen sich im Vorfeld mit den LiVD ab, bei denen der GUB stattfindet. Weiter ist zu beachten:

  • Vor der Hospitation: Information der eigenen PS-Leitung per Mail (DR-Genehmigung: Absicherung der Dienstunfallfürsorge sowie Anspruch auf Reisekosten)
  • ggf. Absprache mit der Schulleitung, wenn durch die Hospitation Ausbildungsunterricht ausfällt
  • Vermerk der durchgeführten Hospitation im PS-Begleitbogen durch die LiVD
  • Reisekostenabrechnung: ein entsprechender Vermerk über die GUB-Hospitation, wenn für die in diesem Zusammenhang durchgeführte Fahrt eine Erstattung der Reisekosten beantragt wird

Sie können sich auf der Kommunikationsplattform iserv über die anstehenden GUB‘s informieren über die Kalender der Fachseminarleiter*innen.
Sollte es dazu noch Fragen geben, besprechen Sie das Thema im Rahmen der nächsten PS-Veranstaltung.

Hospitationen im Unterricht einer Fachseminarleitung (FSL) gem. Nr. 3.5 der Durchführungsbestimmungen zu §5 APVO-Lehr
In der Regel erteilen alle Ausbildenden noch eigenen Unterricht. In diesem Rahmen geben sie ihren LiVD Gelegenheit zur Hospitation. Nach Beschluss der Dienstbesprechung geschieht dies mindestens 1x pro Schuljahr. Alle LiVD sind verpflichtet, mindestens 2x im Laufe ihrer Ausbildung im VD im Unterricht einer FSL zu hospitieren.

1. Erfolgt die Hospitation im Rahmen einer Seminarveranstaltung ist Folgendes zu beachten:

  • Die FSL informiert die Seminarleitung über die Seminarhospitation.
  • Die LiVD vermerkt die Hospitation anschließend im PS-Begleitbogen. Bei der Abrechnung der Fahrtkosten erfolgt ein entsprechender Hinweis (Hospitation bei FSL in
    der Schule XY).

2. Erfolgt die Hospitation außerhalb einer Seminarveranstaltung:

  • – Die FSL informiert die Seminarleitung rechtzeitig per Mail über Zeitpunkt, Ort und Teilnehmende.
  • Die Seminarleitung erteilt allen teilnehmenden LiVD per E-Mail eine DR-Genehmigung, um damit u.a. die Dienstunfallfürsorge und die Erstattung der Reisekosten
    abzusichern. Außerdem werden die Teilnehmenden im notwendigen Umfang von ihren Unterrichtsverpflichtungen freigestellt.
  • Die teilnehmende LiVD informiert ihre Schulleitung über die beabsichtigte Hospitation, soweit der eigene Ausbildungsunterricht betroffenen ist.
  • Vermerk der durchgeführten Hospitation im PS-Begleitbogen
  • Reisekostenabrechnung: Vermerk über die Hospitation bei der FSL, wenn für die in diesem Zusammenhang durchgeführte Fahrt die Erstattung der Reisekosten beantragt wird

Sollte es dazu noch Fragen geben, besprechen Sie das Thema im Rahmen des nächsten Pädagogischen Seminars oder der nächsten Fachseminarveranstaltung.