Allgemeine Grundsätze und Hinweise zur Kurzvorbereitung für Unterrichtsbesuche nach:
- Die Unterrichtvorbereitung erfolgt nach Maßgabe der APVO-Lehr in schriftlicher Form
für jede Unterrichtsstunde (4.7 der DB zu § 7 APVO-Lehr). - als kurze schriftliche Unterrichtsvorbereitung für Unterrichtsbesuche im Ausbildungsunterricht (Satz 1 §7 (8) APVO-Lehr)
- als ausführliche schriftliche Unterrichtsvorbereitung für die gemeinsamen Unterrichtsbesuche (Satz 2 §7 (8) der APVO-Lehr und Punkt 5 der DB zu §7 APVO-Lehr)
- als ausführliche schriftliche Unterrichtsvorbereitung für den Prüfungsunterricht (§14 (7) APVO-Lehr und Punkt 10 der DB zu §14 APVO-Lehr)
Im Zusammenspiel mit der Durchführung und Reflexion des Unterrichts besitzt die schriftliche Unterrichtsvorbereitung eine eindeutig dienende Funktion. Die Ausbildenden unterstützen die LiVD darin, eigene Ansätze für die schriftliche Darstellung ihrer Planungsüberlegungen zu entwickeln.