Dienstvereinbarung für das sonderpädagogische Personal
“Mit einer gemeinsamen Dienstvereinbarung verbessern das Niedersächsische Kultusministerium und der Schulhauptpersonalrat die Arbeitsbedingungen für das sonderpädagogische Personal, das im Zuge der Inklusion zum Einsatz kommt. Förderschullehrkräfte sowie Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in der inklusiven Schule tätig sind, sollen ab dem laufenden Schuljahr in der Regel an nicht mehr als zwei Schulen eingesetzt werden. Bisher … Weiterlesen