Dienstvereinbarung für das sonderpädagogische Personal

“Mit einer gemeinsamen Dienstvereinbarung verbessern das Niedersächsische Kultusministerium und der Schulhauptpersonalrat die Arbeitsbedingungen für das sonderpädagogische Personal, das im Zuge der Inklusion zum Einsatz kommt. Förderschullehrkräfte sowie Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in der inklusiven Schule tätig sind, sollen ab dem laufenden Schuljahr in der Regel an nicht mehr als zwei Schulen eingesetzt werden. Bisher kam es vor, dass das sonderpädagogische Personal auch an mehr als zwei Einsatzorten arbeitete, was von vielen Lehrkräften und Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als belastend und zeitraubend empfunden wurde.

Teilabordnungen sollen zudem für ein ganzes Schuljahr erfolgen und ein Wechsel des Einsatzortes am selben Tag soll vermieden werden, heißt es in der Vereinbarung, die Niedersachsens Kultusministerin Frauke Heiligenstadt und Martin Grajetzky, Vorsitzender des Schulhauptpersonalrats, am 12.09.2017 in Hannover vorgestellt haben. Außerdem werden dienstliche Aufgaben und Zuständigkeiten klar definiert.”

Quelle: https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/dienstvereinbarung-zwischen-kultusministerium-und-schulhauptpersonalrat-geschlossen–heiligenstadt-ein-rahmen-der-berechenbarkeit-und-verlaesslichkeit-fuer-das-sonderpaedagogische-personal-157549.html, Aufruf am 14.10.2017

Den Text der Dienstvereinbarung können Sie hier herunterladen.