Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APVO-Lehr) sowie die Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr wurden im März bzw. Mai 2017 rückwirkend geändert (Gültigkeit ab 1.07.2016).
Hier erhalten Sie die gültige Fassungen zum Herunterladen:
- APVO-Lehr
- Die Bestimmungen zur Durchführung ändern sich rückwirkend ab 1.7.2016.
Dies wurde in der “Durchführung der APVO-Lehr” vom 26.4.17 veröffentlicht. - Ergänzender Erlass vom 1.11.2017
Zusammengefasst geht es um folgende Änderungen:
- Es ändern sich Zeiten für die Ausbildung in den Seminaren.
- Zweites Unterrichtsfach bzw. weiteres Fach bzw. viertes Fach:
Ein zweites Unterrichtsfach kann gewählt werden, wenn es durch einen Abschluss auf Niveau des Mastergrades nachgewiesen wird.
Das weitere Fach kann anstatt des ersten Unterrichtsfachs für den Prüfungsunterricht im Unterrichtsfach gewählt werden. - Schriftliche Arbeiten können nicht mehr als Gruppenarbeit geschrieben werden.
Die schriftliche Arbeit wird in der Ausbildungsnote nur noch einfach gewichtet.
Weichen die Einzelnoten der beiden Gutachten für die Schriftliche Arbeit um mehr als eine Note voneinander ab, wird eine weitere Bewertung nötig, sonst wird die Note gemittelt. - Die Staatsprüfung wird mit der Mitteilung der Ausbildungsnote eingeleitet.
Wird der Prüfling nach Einleitung der Staatsprüfung auf Antrag aus dem Vorbereitungsdienst entlassen, wird die Prüfung mit ungenügend bewertet.
Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Sonderpädagogik machen den Prüfungsunterricht in einer sonderpädagogischen Fachrichtung und im ersten Unterrichtsfach. Spätestens nach einem halben Jahr muss die Prüfungsbehörde wissen, in welcher Fachrichtung (und welchem Unterrichtsfach) der Prüfungsunterricht erteilt werden soll.