Gemäß § 9 APVO-Lehr in der Fassung vom 2.03.2017 und den Durchführungsbestimmungen laut Rd.Erl. d. MK vom 26.4.2017 legt jede LiVD bis spätestens am letzten Werktag des 2. Ausbildungshalbjahres (spätestens Ende 12. Ausbildungsmonat) eine schriftliche Arbeit über ein Vorhaben oder ein Thema aus der schulischen Praxis in zweifacher Auswertung vor.
Dazu reicht die LiVD bis spätestens zu Beginn des 10. Ausbildungsmonats einen Themenvorschlag bei der Leiterin oder dem Leiter des Studienseminars ein. Es ist aber auch während der Zeit davor schon möglich, ein Thema einzureichen.