Die Ausbildung im Vorbereitungsdienst erfolgt in zwei Förderschwerpunkten bzw. Fachrichtungen und in einem Unterrichtsfach. Auf Antrag kann die Zulassung für die Ausbildung in einem weiteren Unterrichtsfach erfolgen. Diese Beantragung kann auch noch innerhalb eines Monats nach der Einstellung im Studienseminar erfolgen. Dem Antrag wird nur stattgegeben, wenn für das Unterrichtsfach ein Abschluss auf Niveau des Mastergrades nachgewiesen ist und die Ausbildungssituation des Studienseminars die Ausbildung in einem weiteren Fach zulässt. Folgende Aspekte sind bei einer Ausbildung in einem weiteren Fach bzw. einem vierten Fach zu beachten:
- Der Ausbildungsunterricht ist in beiden Unterrichtsfächern zu erteilen. Der Umfang des zu erteilenden Unterrichts bleibt gleich.
- Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst (LiVD) nimmt zusätzlich an den entsprechenden Seminarveranstaltungen teil.
- Die LiVD kann noch nach Ermittlung der Ausbildungsnote, die im 14. Ausbildungsmonat erfolgt, entscheiden, in welchem der beiden Unterrichtsfächer die Prüfung erfolgen soll. Es wird allerdings dringend empfohlen, diese Entscheidung spätestens gegen Ende des ersten Ausbildungshalbjahrs zu treffen. Nur so ist im Verlauf der Ausbildung eine Ausrichtung auf die Erteilung des Prüfungsunterrichts in dem gewählten Fach möglich.
Entsprechende Vorgaben enthalten §3 (1) und § 14 (3) APVO-Lehr sowie die Durchführungsbestimmungen zu §3 APVO-Lehr.
(Stand: 3-2020)