Der Vorbereitungsdienst kann in Niedersachsen auf Antrag auch in Teilzeit absolviert werden. Wichtig ist dabei das Vorliegen besonderer persönlicher Gründe. Dazu zählt insbesondere die Kindererziehung. Für eine Teilzeitbeschäftigung im Vorbereitungsdienst gibt es verschiedene Modelle. Bewährt hat sich bisher eine Reduzierung des Ausbildungsunterrichts bei gleichbleibender Seminarverpflichtung. Dazu sind folgende Details zu beachten:
- Bei diesem Modell kann der Ausbildungsunterricht (AU) bis auf 6 Stunden reduziert werden. Die festgelegten Seminarstunden ändern sich nicht.
- Je nach Grad der Verringerung des AU ergibt sich eine Reduzierung der Anwärterbezüge. Werden z.B. durchschnittlich nur noch 8 Stunden AU erteilt, so verringern sich die Bezüge auf 23,5 v.H.
- Die Dauer des Vorbereitungsdienstes bleibt grundsätzlich gleich. Sollte allerdings aufgrund der Reduzierung des AU der erfolgreiche Abschluss des Vorbereitungsdienstes gefährdet sein, besteht die Möglichkeit, eine Verlängerung zu beantragen.
- Die Beantragung der Teilzeitbeschäftigung kann auch erfolgen, wenn der Vorbereitungsdienst bereits begonnen hat. Seminarleitung und Regionales Landesamt für Schule und Bildung handeln bei Bedarf flexibel und unbürokratisch.
Neben dem beschriebenen Modell gibt es weitere Möglichkeiten, die Teilzeitbeschäftigung im Vorbereitungsdienst umzusetzen. Bitte nehmen Sie dazu das Beratungsangebot der Seminarleitung in Anspruch.